Bayern nimmt für sein Holzbauförderprogramm keine neuen Anträge mehr an: formal läuft es noch bis Ende 2026, praktisch ist es beendet. Für Bauherren im Freistaat fällt damit ein Zuschuss weg, der bis zu 200.000 Euro betragen konnte.

Was passiert ist

Seit dem 2. März 2026 sind für die Bayerische Förderrichtlinie Holz (BayFHolz) keine Neuanträge mehr möglich. Das Programm war bis zum 31. Dezember 2026 befristet; die Antragstellung wurde vor Ablauf dieser Frist eingestellt, ohne dass es dazu eine eigene öffentliche Ankündigung gegeben hätte. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Gefördert wurde die im Gebäude gebundene Kohlenstoffmenge mit 500 Euro pro Tonne, bei einer Mindestförderung von 25.000 Euro und einer Obergrenze von 200.000 Euro je Baumaßnahme. Kritik kommt von der Landtagsfraktion der Grünen: Bausprecherin Ursula Sowa erklärte, wer die Holzbauförderung streiche, blockiere „aktiven Klimaschutz im Gebäudebereich“; Waldsprecherin Mia Goller warnte vor dem Verlust eines nachhaltigen Wirtschaftszweigs.

Die Zahlen

  • Antragstellung eingestellt: 2. März 2026
  • Formales Programmende: 31. Dezember 2026
  • Fördersatz: 500 € je Tonne gebundenem Kohlenstoff
  • Förderrahmen: min. 25.000 €, max. 200.000 € je Baumaßnahme
  • Bilanz (Stand September 2025): 487 bewilligte Vorhaben, 55,1 Mio. € Mitteleinsatz
  • Verteilung: rund zwei Drittel private, ein Drittel kommunale Vorhaben

Was das für Kommunen bedeutet

Ein Drittel der bewilligten Vorhaben waren kommunale Projekte. Das ist ein hoher Anteil und zeigt, dass das Programm bei öffentlichen Bauherren angekommen war. Für Kommunen mit Vorhaben in Vorbereitung heißt der Stopp konkret: Ein Förderbaustein, der bei einem größeren Schul- oder Kitabau bis zu 200.000 Euro beitragen konnte, ist weg. Bei Gesamtkosten von mehreren Millionen ist das keine Größe, die ein Projekt kippt, aber es ist häufig genau der Betrag, mit dem in der Kalkulation die Differenz zwischen Holz- und Massivvariante überbrückt wurde.

Wer in Bayern plant, sollte jetzt die verbleibende Förderkulisse neu durchrechnen: Bundesmittel für den klimafreundlichen Neubau, Städtebauförderung, Programme für Sportstätten und Bäder, dazu die kommunalen Zusatzbeträge, die der Bund seit März in der Neubauförderung gewährt. Diese Töpfe sind nicht deckungsgleich mit einer Holzbauförderung, weil sie nicht an der gebundenen Kohlenstoffmenge ansetzen, sondern an Effizienz- und Nachhaltigkeitsstandards. Wer Holz einsetzt, erreicht diese Standards allerdings häufig leichter: der Weg zum Geld ist nur ein anderer.

Was das für Investoren und Bauherren bedeutet

Für private Bauherren und Investoren ist die Nachricht ein Beispiel für ein Risiko, das in Wirtschaftlichkeitsrechnungen selten sauber abgebildet wird: politisches Förderrisiko. Ein Programm, das formal bis Jahresende läuft, kann faktisch früher enden, wenn die Mittel erschöpft sind. Bei allen Landes- und Bundesprogrammen gilt derselbe Vorbehalt: ein Rechtsanspruch besteht nicht. Wer eine Förderung in die Kalkulation einstellt, sollte sie deshalb als Chance behandeln, nicht als Sockel: Ein Projekt, das nur mit Zuschuss trägt, ist ein Projekt mit unkalkulierbarem Risiko.

Der zweite Punkt betrifft die Logik des Fördersatzes. 500 Euro pro Tonne gebundenem Kohlenstoff war einer der wenigen Ansätze, der genau das belohnte, was der Holzbau leistet, nicht den Energieverbrauch im Betrieb, sondern die Speicherwirkung des Materials. Mit dem Auslaufen entfällt in Bayern ein Instrument, das die Lücke zwischen Betriebsenergie-Förderung und Lebenszyklusbetrachtung überbrückte. Die kommenden bundesweiten Nachweispflichten zum Treibhauspotenzial gehen in dieselbe Richtung, wirken aber als Anforderung und nicht als Zuschuss.

Einordnung

Auffällig ist weniger die Streichung selbst als die Art, wie sie erfolgte. Ein Programm ohne öffentliche Ankündigung für Neuanträge zu schließen, entzieht Planenden und Betrieben genau das, was sie am dringendsten brauchen: Vorlaufzeit. Wer im Februar noch mit dem Zuschuss kalkuliert hat, plant im März mit einer anderen Zahl: bei Vorhaben, deren Vorplanung Monate dauert, ist das ein realer Schaden. Fair ist auch die Gegenperspektive: 55,1 Millionen Euro auf 487 Vorhaben ergeben eine durchschnittliche Förderung von rund 113.000 Euro je Vorhaben, und angesichts angespannter Landeshaushalte ist die Priorisierung eine legitime politische Entscheidung. Was fehlt, ist ihre Kommunikation. Für die Branche bedeutet der Stopp: Der Blick geht stärker auf Bundes- und EU-Instrumente, die derzeit stabiler ausgestattet sind, und die eine andere Nachweislogik verlangen.


Quellen: StMB Bayern: BayFHolz · Grüne Fraktion Bayern: Holzbauförderprogramm gestoppt · Bayerischer Landtag, Drs. 19/7831 (PDF)

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